Christian Gold

Aktuell

14.12.2015 

Rat fordert Überarbeitung des Entwurfs für Wertstoffgesetz


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Die Bundesregierung soll den vorgelegten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz grundlegend überarbeiten, da dieser weder kommunalfreundlich noch nachhaltig ist. Das fordert der Rat der Stadt Bonn, der in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Dezember, eine entsprechende Resolution beschlossen hat. Der Stadtrat schließt sich damit der bereits von verschiedenen Seiten geäußerten erheblichen Kritik an dem Entwurf an.

Seit Mitte Oktober liegt der seit Jahren angekündigte, erste Arbeitsentwurf für ein neues Wertstoffgesetz vor. Es soll die Verpackungsverordnung ablösen, die 1991 die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte festschrieb und seitdem mehrfach novelliert wurde. Mit dem neuen Gesetz soll künftig nicht nur die hochwertige Verwertung von Verpackungen, sondern auch von anderen Erzeugnissen aus Kunststoffen und Metallen geregelt werden. Gegen den Entwurf formiert sich massiver Widerstand aus den Reihen aller Beteiligtengruppen. Auch die kommunale Hand und ihre Betriebe üben grundlegende Kritik, da der Entwurf die heute bereits mangelhaften kommunalen Gestaltungsrechte noch weiter verschlechtert. Zentrales Thema der Kritik ist die Zuständigkeit bzw. Verantwortung für die Erfassung und Verwertung der Wertstoffe. Obwohl es seit Jahren massive Kritik an den dualen Systemen gibt, hält der vorgelegte Arbeitsentwurf daran fest. Er sieht die Organisation und Erfassung, Sortierung und Verwertung der Wertstoffe als Aufgabe der privatwirtschaftlichen Organisationen. Damit würden aber auch die Erlöse aus der Wertstoffsammlung an die privatwirtschaftlichen Unternehmen gehen und nicht den Gebührenzahlern zu Gute kommen. Im Gesetzgebungsverfahren werden deshalb folgende Änderungen gefordert: Die Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung muss den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern übertragen werden. Nur so können die Kommunen zukünftig die Art des Sammelsystems, die Art und Größe der Sammelbehälter sowie den Zeitraum und die Häufigkeit der Behälterleerungen bestimmen.

Die Hersteller behalten die Finanzierungsverantwortung und tragen die Kosten der Erfassung, Sortierung und Verwertung. Die Entsorgung von Metallabfällen sowie Abfällen aus Papier, Pappe und Kartonagen soll weiterhin allein in kommunaler Verantwortung erfolgen. Diese Abfälle können bereits aktuell zumindest kostenneutral entsorgt werden.

Die im Gesetz vorgesehene zentrale Stelle, die das System als Kontrollgremium überwachen und steuern soll, muss neutral und unabhängig sein. Im Arbeitsentwurf ist ein Kuratorium vorgesehen, das die Grundsätze der Geschäftspolitik dieser zentralen Stelle festlegen und den Vorstand wählen soll. Ihm sollen laut Entwurf stimmberechtigt jedoch ausschließlich Vertreter der Hersteller angehören. Die neutrale zentrale Stelle erfordert jedoch ein pluralistisch besetztes Leitungsgremium unter maßgeblicher Beteiligung der Länder und Kommunen. Mit seiner Resolution bittet der Rat die Bonner Abgeordneten in Bundestag und NRW-Landtag, sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für diese Änderungen einzusetzen.