Ab dem 15. April kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand mit mehr als 10 Mitarbeitende beantragt werden.
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen ab dem 15. April den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird durch eine Garantie des Bundes zu 100 Prozent abgesichert. Das erhöht die Chance deutlich, von der Hausbank eine Kreditzusage zu erhalten.
Hier die Eckdaten:
• Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
• für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
• 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW
• keine Risikoprüfung durch die Hausbank
• Maximaler Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro, Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
• Bis zu 10 Jahre Laufzeit und Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
• Voraussetzung: Das Unternehmen hat zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Auf der städtischen Internetseite informiert die Bonner Wirtschaftsförderung ebenfalls fortlaufend über die Hilfen und Unterstützungsleistungen der öffentlichen Einrichtungen für die Wirtschaft in Zeiten von Corona.
https://www.bonn.de/themen-entdecken/wirtschaft-wissenschaft/index.php